7. Die nach gesetzlicher Regel gebotenen Anfechtungsgründe (Art. 190)
Es interessieren hier weniger die üblichen Kassationsgründe der verschiedenen Formen…
Bezüglich des Verfahrens wird lediglich vorausgesetzt, dass die Parteien verfahrensmässig…
Wenn eine Partei nicht widerspricht, das ihr zu einem bestimmten Thema kein Vortrag…
Materiel kann der Entscheid nur noch im Rahmen des "Ordre public" überprüft werden. Dieser Terminus ist etwas fragwürdig, da sich sein Sinn nicht völlig deckt mit jenem, der ihm in der Doktrin des internationalen Privatrechts, aus der er bezogen wurde, zukommt. Ausser Zweifel aber steht, dass er die Ueberprüfungsbefugnis des Bundesgerichts sehr weitgehend einschränkt. Dieses hat noch weniger Möglichkeit der Ueberprüfung als dann, wenn es ausserhalb seiner eigentlichen Zuständigkeit im Rahmen verfassungsmässiger Kontrolle der Rechtsanwendung kantonaler Gerichte prüft, ob diese nicht "willkürlich" (dh. in Verstoss gegen klare Rechtsgrundsätze) entschieden haben. Nicht einmal offenkundige Rechtsverletzungen oder unrichtige Tatsachenfeststellungen genügen für eine Kassation; vorausgesetzt wäre die Verletzung fundamentaler Rechtsgrundsätze (wie jener der Vertragstreu, der Eigentumsgarantie o. dgl.). Das Bundesgericht hatte bereits Gelegenheit zu demonstrieren, dass es
Die genannte Zurückhaltung wird ergänzt durch die Feststellung, dass eine Begründung des Schiedsspruchs nicht…
Im Falle der Gutheissung der Beschwerde wird der Entscheid gestüzt auf Art. 190…