Sayfa 60III- DAS ARBEITSRECHT IN DER EG
1. FREIZÜGIGKEIT
Dabei muß man ein Stück vor dem ansetzen, was man herkömmlicherweise unter Arbeitsrecht.…
Art. 48 bestimmt lapidar: Spätestens bis zum Ende der Übergangszeit wird innerhalb…
Das klingt überzeugend einfach, aber der Teufel steckt, wie immer, im Detail. Obwohl…
Einen großen Schritt vorwärts bedeutete die Richtlinie über eine "Allgemeine Regelung…
Die Hauptprobleme liegen im Sozialrecht. Dazu zwei Beispiele:…
1. Nach Art. 73 EWG-VO 1408/71 hat ein Arbeitnehmer, der in einem Mitgliedsstaat tätig ist und dort der Sozialversicherung unterliegt, für seine Familienangehörigen nach dem Recht dieses Staates Anspruchauf Familiensleistungen auch dann, wenn sie dort nicht wohnen. Art. 12 der EWG-VO…
2. 1988 hat der Wirtschafts- und Sozialausschuß der EG die Aufhebung des Territorialitätsgrundsatzes…
Für türkische Arbeitnehmer von Bedeutung ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs…