D. Das Recht, sich bei den Prüfern über die Mitglieder des Verwaltungsrates oder die Direktoren zu beschweren
Nach Art. 356 HGB kann sich jeder Aktionaer bei den Prüfern über die Mitglieder des…
Sind dagegen Beschwerdeführer Aktionaere mit einem Aktienbesitz, der einem Zehntel…
Die Minderheit, die sich an die Prüfer gewendet hat, muss Aktien in dem oben erwaehnten…
Obwohl nach Abs. 1 jeder Aktionaer ohne irgend welche Bedingungen erfüllt zu haben…
Die Autoren die diese Regelung kritisieren,…
Da die Prüfer verpflichtet sind, bei Vorhandensein von dringenden und eiligen Umstaenden,…