VI. Die Minderheitenrechte Im Besonderen
A. Das Recht auf Erhebung eines Widerspruches gegen die Beseitigung der Gründerhaftung durch Vergleich und Verzicht
Wir haben schon darauf hingewiesen, dass es gemaess Art. 310 HGB unmöglich ist, die…
Aus der Gesetzesvorschrift geht deutlich hervor, dass die Minderheit hier die Befugnis…
In der Lehre ist dieser Artikel auf heftige Kritik gestossen.…
Obwohl das Gesetz nur von den Mitgliedern des Verwaltungsrates und den Prüfern spricht,…
Ausserdem muss darauf hingewiesen werden, dass neben Vergleich und Verzicht auch…