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e. Tatentschlossenheit und Tatgeneigtheit des unmittelbar Handelnden als weitere Kriterien der Organisationsherrschaft?

Fr.-Chr. Schroeder(26) gründet die mittelbare Täterschaft der Hintermänner in deliktischen Organisationen auf die von vornherein bestehende „Tatentschlossenheit“ des Ausführenden, während M. Heinrich(27)…

d. Die Befehlenden in der mittleren Hierarchie
3. Abweichende Lösungen