ERSTER ABSCHNITT…
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J.Gesetzgebung
I.Gesetz über internationales Privat- Und Verfahrensrecht (Die Türkei)
Gesetz Nr. 5718…
Ausfertigungsdatum: 27/11/2007…
Internationales Privatrecht…
ERSTER TEIL…
Allgemeine Bestimmungen…
Art. 1…
Anwendungsbereich…
(1) Das anzuwendende Recht bei Auslandsbezug aufweisenden privatrechtlichen Geschäften…
(2) Vorbehalten bleiben die Bestimmungen völkerrechtlicher Verträge, denen die Republik…
Art. 2…
Anwendung des ausländischen Rechts…
(1) Der Richter wendet die türkischen Kollisionsnormen und das nach diesen…
(2) Können die Bestimmungen des ausländischen Rechts bezüglich des Sachverhalts trotz…
(3) Erklären die Kollisionsnormen des anwendbaren ausländischen Rechts ein anderes…
(4) Soweit die Möglichkeit der Rechtswahl gegeben ist, finden die materiell-rechtlichen…
(5) Hat der Staat, dessen Recht anzuwenden ist, zwei oder mehr Gebietseinheiten und…
Art. 3…
Variable Streitigkeiten…
(1) In Fällen, in denen das zuständige Recht aufgrund der Staatsangehörigkeit, des…
Art. 4…
Zuständiges Recht auf der Grundlage der Staatsbürgerschaft…
(1) In Fällen, in denen das gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes zulässige Recht…
a) über den Staatenlosen und den Flüchtlingen ist das Recht des Wohnsitzes, wenn…
b) ist das türkische Recht bei Personen, die die Staatsbürgerschaft von mehr als…
c) über die Personen, die die Staatsbürgerschaft von mehr als einem Staat haben und…
anzuwenden.…
Art. 5…
Verstoß gegen die öffentliche Ordnung…
(1) Falls die für einen bestimmten Fall anzuwendende Bestimmung des zuständigen ausländischen…
Art. 6…
Unmittelbar anzuwendende Regeln des türkischen Rechts…
(1) Bei den das zuständige ausländische Recht anzuwendende Fällen, die in Bezug auf…
Art. 7…
Form bei den Rechtsgeschäften…
(1) Die Rechtsgeschäfte können von den materiellrechtlichen Bestimmungen des Staates,…
Art. 8…
Verjährung…
(1) Die Verjährung richtet sich nach dem auf die Grundlage des Rechtsgeschäfts und…
ZWEITER TEIL…
Kollisionsnormen…
Art. 9…
Befähigung…
(1) Die Rechts- und Handlungsfähigkeit unterliegen dem nationalen Recht der betroffenen…
(2) Eine Person, die nach ihrem nationalen Recht geschäftsunfähig ist, ist an dem…
(3) Mit dem Wechsel der Staatsangehörigkeit endet die nach nationalem Recht erlangte…
(4) Die Rechte und Handlungsfähigkeit juristischer Personen oder der Körperschaften…
(5) Die Befähigung der juristischen Personen ohne Status und der Körperschaften oder…
Art. 10…
Vormundschaft, Einschränkung und Pflegschaft…
(1) Die Gründe für die Erteilung oder Beendigung einer Entscheidung der Vormundschaft…
(2) In Fällen, in denen es nach dem nationalen Recht des Ausländers nicht möglich…
(3) Alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Einschränkung und der Vormundschaft…
Art. 11…
Abwesenheit oder Todeserklärung…
(1) Die Entscheidung über die Abwesenheit oder die Todeserklärung unterliegt dem…
Art. 12…
Verlöbnis…
(1) Die Befähigung und die Bedingungen für eine Verlobung unterliegen dem nationalen…
(2) Die Bestimmungen und Folgen der Verlobung unterliegen dem gemeinsamen nationalen…
Art. 13…
Eheschließung und Allgemeine Bestimmungen…
(1) Die Befähigung und die Bedingungen für eine Eheschließung unterliegen…
(2) Das Recht des Landes, in dem die Ehe geschlossen wird, findet Anwendung bezüglich…
(3) Die allgemeinen Bestimmungen der Eheschließung unterliegen dem gemeinsamen nationalen…
Art. 14…
Scheidung und Trennung…
(1) Die Gründe und Bestimmungen einer Scheidung und einer Trennung unterliegen dem…
(2) Auf die Unterhaltsansprüche zwischen geschiedenen Ehegatten wird die Bestimmung…
(3) Das Sorgerecht und die Sorgerechtsfragen bei einer Scheidung unterliegen auch…
(4) Vorläufige Maßnahmenanträge unterliegen dem türkischen Recht. Art. 15…
Ehegüter…
(1) Die Ehegatten können in Bezug auf die Ehegüter das Recht ihres gewöhnlichen Aufenthalts…
(2) Bei der Abwicklung der Güter wird das Recht des Landes auf die Grundstücke angewendet,…
(3) Nach der Eheschließung können die Ehegatten, die ein neues gemeinsames Recht…
Art. 16…
Errichtung der Abstammung…
(1) Die Errichtung der Abstammung unterliegt dem nationalen Recht des Kindes zum…
