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Sayfa 226

Dr. iur. TURGUT KALPSÜZ*

I. Im Gegensatz zum früheren Recht lässt das heutige türkische Recht den Eigentumsvorbehait grundsätzlich zu. Die Regelung des Eigentumsvorbehalts findet sich im türkischen Recht in zwei verschiedenen Gesetzbüchern: